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Synchronisation von Sonderaufträgen

Was wird bei den Sonderaufträgen synchronisiert?

Bei den Sonderaufträgen werden pro ausgewählter Leistungart in NAV/BC neue Leistungen in Blink erzeugt. Die Leistungen bekommen dabei die Gültigkeit des Sonderauftrages und sind dann auch nur innerhalb dieses Zeitraumes in Blink nutzbar.

Wie funktioniert die Synchronisation von Sonderaufträgen?

Damit Sonderaufträge für die Synchronisation aktiviert werden, muss der zugehörige Vertrag im Vorfeld ebenfalls für die Synchronisation aktiviert worden sein. Im Anschluss werden alle Sonderaufträge synchronisert, die über die Sonderauftragsplanung erstellt wurden. Alternativ können Sie auch die Aktion "Sonderauftrag erstellen" auf der Vertragskarte nutzen.

Hinweis

Manuell erstellte Sonderaufträge werden nicht berücksichtigt. Auch nicht, wenn die zugehörige Vertragsnummer im Sonderauftrag eingetragen wird.

Hinweis

Bitte führen Sie im Vorfeld auch die Einrichtung aus und aktivieren Sie die gewünschten Leistungsarten für die Sonderaufträge.

Hinweis

Bitte achten Sie bei der Aktivierung von Vertägen auf die Einstellung Sonderauftrag synchronisieren. Nähere Informationen dazu finden Sie Hier. Ist der Haken nicht für den zugehörigen Vertrag gesetzt, wird auch kein Sonderauftrag für die Synchronisation aktiviert.

Durch die Sychronisation werden dann die Leistungen des Sonderauftrages in Blink erzeugt. Die Gültigkeit der Leistung kommt dabei aus dem Ausführungszeitraum. Wenn Sie den Ausführungszeitraum des Sonderauftrages ändern, ändert sich auch die Gültigkeit der Leistungen in Blink.

Zeiten, die auf die synchronisierten Leistungen erfasst werden, werden in das Zeiterfassungs.-Buch.-Blatt in NAV/BC heruntergeladen und dort mit dem Sonderauftrag verknüpft.